Wie kann man eine CITES Vermarktungsbescheinigung erhalten?
Ein Instrument mit verbautem Dalbergia nigra Bestandteilen muss, sofern es sich nicht um eine Antiquität handelt, eine CITES Vermarktungsbescheinigung vorliegen, um es legal handeln zu dürfen. Zur Erlangung einer Vermarktungsbescheinigung sind grundsätzlich zwei Dinge erforderlich:

1 ) Es muss nachgewiesen werden, dass sich das Instrument schon vor dem 20.07.1992 in der EU/EWG befunden hat. Dies kann durch eine Rechnung vom Kauf oder häufig auch durch eine glaubhafte Zeugenbestätigung erfolgen.
2) Es ist ein Gutachten beizubringen, welches belegt, das dass Instrument tatsächlich vor diesem Datum gebaut wurde und Dalbergia nigra Bestandteile enthält.
Um eine Antiquität handelt es sich, sofern das Instrument vor dem 01.06.1947 hergestellt wurde. Zum Handel mit solchen Instrumenten ist eine CITES-Vermarktungsbescheinigung nicht erforderlich. Jedoch ist es ratsam, ein entsprechendes Altersgutachten für das Instrument anfertigen zu lassen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mich als Sachverständigen für die Altersbestimmung von Musikinstrumenten, insbesondere Gitarren, anerkannt, sodass ich das für die CITES Vermarktungsbescheinigung erforderliche Gutachten erstellen kann.
Wie unterstütze ich Dich bei der Beantragung der CITES Bescheinigung?
Nimm Kontakt mit mir auf. Wir besprechen die Situation. Falls keine originale Rechnung mehr vorhanden ist, stelle ich Dir einen Vordruck für eine Zeugenbestätigung zur Verfügung. Du schickst mir Fotomaterial vom entsprechenden Instrument, bei dem sämtliche erforderlichen Details zur Erstellung des Gutachtens deutlich zu sehen sind. Anschließend erfolgt die Begutachtung per Video-Call oder indem Du mir das Instrument schickst/vorbeibringst. Sind alle Voraussetzungen gegeben, beantrage ich für Dich die CITES-Vermarktungsbescheinigung bei der zuständigen Umweltbehörde oder stelle dir alle Unterlagen zusammen, die Du für eine Beantragung benötigst.

