Artenschutz

Warum wurde Rio-Palisander unter Schutz gestellt?

Rio-Palisander

Die mitunter extreme Maserung des Rio-Palisander führte schon früh zu einer Verwendung im Möbelbau. Deshalb wurde Raubbau an dieser Spezies betrieben, sodass sie unter höchsten Schutz gestellt werden musste um sie vor der Ausrottung zu bewahren.

Leider hatte dies auch Auswirkungen auf den Instrumentenbau, zumal der Anteil des für den Instrumentenbau geschlagenen Rio-Palisanders sehr gering ist.

Auswirkungen auf den Instrumentenbau

Im Instrumentenbau wurde natürlich schon immer Wert auf die klanglichen und optischen Eigenschaften der verbauten Hölzer gelegt. Deshalb kam schon früh Rio-Palisander (Dalbergia nigra) zum Einsatz. Wirbel, Griffbretter, Brücken, Zargen und Böden wurden aus ihm gefertigt. Warum? Griffbretter aus Rio-Palisander betonen die höheren Frequenzbereiche und Korpusse aus diesem Holz bringen Volumen in den Klang und betonen eher die Bässe.

Durch die starke Regulierung mussten Alternativen zum Rio-Palisander gefunden werden. Klanglich setzt man auf andere Palisander-Arten wie den Indischen Palisander oder Cocobolo. Optisch sind diese Arten schon deutlich unterschiedlich. Allerdings ist Pao Ferro – welches keine Dalbergia-Art ist – dem Rio-Palisander oft zum Verwechseln ähnlich (siehe unten).

Neben Rio-Palisander (Dalbergia nigra) unterliegt auch Thailändisches Palisander (Dalbergia cochinchinensis) der vollen CITES-Bescheinigungspflicht (siehe BfN -> Musikinstrumente). Andere Palisander-Arten (z. B. Indischer Palisander) sind hingegen von dieser Pflicht ausgenommen. Thailändischer Palisander lässt sich nur mit einer Laboranalyse eindeutig bestimmen.

Was ist CITES I und II?

1973 wurde in Washington die „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora” – kurz CITES genannt – ausgehandelt. Die Anhänge definieren die Schutzklassen gefährdeter Arten. CITES Anhang I nennt Arten, die akut vom Aussterben bedroht sind – z.B. Dalbergia nigra. In Anhang II werden die Tier- und Pflanzenarten, die noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, aber deren unkontrollierter Handel die Arten stark gefährdet, gelistet.

CITES I gelistete Arten dürfen mitunter nur mit Vermarktungsgenehmigung gehandelt werden
CITES-Vermarktungsgenehmigung

Bereits 1968 verbot Brasilien den Export ganzer Stämme von Dalbergia nigra, das auch unter den Handelsnamen Brazilian Rosewood, Rio-Palisander, Jacaranda negro bekannt ist. Diese Spezies ist konsequenter Weise in die Schutzklasse CITES I aufgenommen worden und darf seit dem 20.07.92 nicht mehr ohne eine spezielle Vermarktungsgenehmigung gehandelt werden, die auf Antrag7) ausgestellt werden kann. Auch wenn ein Instrument nachweislich vor 1992 hergestellt und/oder in die EU eingeführt wurde, wird eine solche Bescheinigung benötigt, da ansonsten der Verdacht einer Straftat vorliegen und dieses verfolgt werden kann.

‍In den CITES-Anhang II sind z.B. Hölzer wie Ebenholz (Diospyros spp.), Bubinga (z.B. Guibourtia demeusei) oder auch das „echte“ Mahagoni (Swietenia macrophyla), sowie im Jahr 2017 auch alle anderen Palisander-Arten (Dalbergia spp.) aufgenommen worden.

Welche Instrumente sind betroffen?

Die großen amerikanischen Hersteller Fender, Gibson und Martin haben bis in das Jahr 1965 hinein nahezu ausschließlich Griffbretter, Brücken und Korpusse aus Rio-Palisander verbaut. Andere amerikanische Hersteller haben in den frühen 60er Jahren die Verwendung von Dalbergia nigra eingestellt. Martin aber z.B. hat dieses Holz noch bis 1969 verarbeitet. Fender hat Restbestände bis in die 70er Jahre hinein verarbeitet. Somit dürfen viele begehrte Vintage-Gitarren aus den 1950er und 60er Jahren nicht mehr ohne eine CITES Vermarktungsbescheinigung gehandelt werden!

Ausnahmen und Instrumente für die keine Vermarktungsbescheinigung ausgestellt werden kann

‍Eine Ausnahme bilden Antiquitäten: um eine Antiquität handelt es sich, wenn das Instrument vor dem 01.06.1947 gebaut wurde. Zum Handel mit solchen Instrumenten ist eine CITES-Vermarktungsbescheinigung nicht erforderlich. Jedoch ist es ratsam, ein entsprechendes Altersgutachten für das Instrument anfertigen zu lassen und mitzuführen.

‍Auch deutsche Hersteller und Gitarrenbauer haben Rio-Palisander bis in die 1970er und 1980er Jahre verbaut. Für diese Instrumente ist ebenfalls eine Vermarktungsbescheinigung erforderlich, wenn sie gehandelt werden. Ein Nachweis, dass diese Instrumente vor dem Stichtag gebaut wurden, ist häufig einfach zu führen. Das sich das Instrument in der EU befand ist selbstredend.

2011 hat die Firma Gibson Rio-Palisander angekauft und bestimmte Les Paul Gitarren im Jahr 2013 mit einem Griffbrett aus Rio-Palisander ausgestattet. Die Instrumente, die mit einem Rio-Palisander Griffbrett ausgestattet wurden und dann in die EU eingeführt wurden, lassen sich nicht „legalisieren“. Auch Gitarren des Herstellers Paul Reed Smith die nach dem Stichtag gebaut wurden, haben mitunter Rio-Palisander Bestandteile. Fehlen für diese Instrumente die Einfuhrpaiere bzw. Vermarktungsgenehmigungen, ist eine nachträgliche „Legalisierung“ so gut wie aussichtslos.

‍Wie erkennt man Dalbergia nigra?

Zunächst: Es duftet! Und zwar sehr angenehm süßlich nach Mandeln. Ostindischer Palisander hingegen riecht eher aromatisch mit einer schärferen Note.

‍Am Tangentialschnitt des Holzes lässt sich Rio-Palisander nicht eindeutig erkennen. Es kann leicht mit anderen Dalbergien-Arten verwechselt werden oder aber auch mit Pao Ferro. Deutlich erkennt man den Unterschied jedoch im Querschnitt des Holzes 1)

Griffbretter aus
Rio-Palisander
Details zur Bestimmung von Rio-Palisander

‍Hier sind 3 unterschiedliche Bilder vom Querschnitt einer Probe zu sehen. Das vierte Bild zeigt den Querschnitt des ostindischen Palisanders. Deutlich erkennt man die in etwa doppelt so hohe Anzahl von Poren im Vergleich zum Rio-Palisander. 

‍Dalbergia nigra hat aber noch eine weitere Eigenschaft, die ihn von anderen Palisander-Arten unterscheidet: die Kernholzextrakte sind nicht wasserlöslich und der wässrige Extrakt fluoresziert nicht unter Schwarzlicht6). Der ostindische Palisander hingegen fluoresziert hell bläulich bis grünlich, wie auch das Cocobolo oder der Honduras Palisander. Eine grünlich-bläuliche Fluoreszenz zeigt der Rio-Palisander jedoch in Ethanol, während das ostindische Palisander in Ethanol schwach gelblich/braun bis orange fluoresziert1).

Welche Alternativen zum Rio-Palisander und anderen geschützten Hölzern gibt es?

Pao Ferro

‍Optisch kommt das Pao Ferro dem Rio-Palisander sehr nah. Unter Hölzer finden sich einige Beispiele aus meinem Holzlager.

Tonal sollte man sich nicht zu sehr auf die „magischen“ Klangeigenschaften des Rio-Palisanders (insbesondere bei Griffbrettern) fixieren. Der Klang einer Gitarre wird aus der Kombination vieler Bauteile bis hin zum Leim bestimmt. Und letztlich kommt es natürlich auf den Gitarristen und sein Können an!

Darüber hinaus müssen es aber nicht unbedingt tropische Hölzer sein, aus denen eine Gitarre gebaut wird. Auch heimische Hölzer wie z. B. Kirsche, Pflaume oder Nussbaum eignen sich hervorragend zum Instrumentenbau.

‍Was tun, wenn mein Instrument
Dalbergia nigra verbaut hat?

‍Ein Instrument mit verbauten Dalbergia nigra Bestandteilen oder auch unbearbeitetes Rio-Palisander muss, um es legal handeln zu können, eine CITES Vermarktungsbescheinigung besitzen, die beim Umweltamt beantragt werden kann. Ich stelle alle für die Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung erforderlichen Unterlagen wie das Gutachten, den Antrag und den Vorbesitznachweis zusammen und  beantrage die Vermarktungsgenehmigung für meine Kunden bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Wie es genau funktioniert du hier.

CITES-Antrag

Quellen:

  1. Richter, H.G., Gembruch, K., and Koch, G. 2014 onwards. CITESwoodID: descriptions, illustrations, identification, and information retrieval. In English, French, German, and Spanish. Version: 20th August 2019. delta-intkey.com
  2. Bild: Priv. Doz. Dr. habil. Gerald Koch, Thünen Institute of Wood Research; 
    auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rio-Palisander
  3. Bild: https://www.vintage-guitar.de/riopalisander.html
  4. Bild: Richter, H.G., Gembruch, K., and Koch, G. 2014 onwards. CITESwoodID,
    auf https://www.delta-intkey.com/citeswood/de/www/fabdani.htm
  5. Bild: Richter, H.G., Gembruch, K., and Koch, G. 2014 onwards. CITESwoodID,
    auf https://www.delta-intkey.com/citeswood/de/www/fabdani.htm
  6. Eric Meier, Distinguishing Brazilian Rosewood, East Indian and other Rosewoods,https://www.wood-database.com/wood-articles/distinguishing-brazilian-rosewood-from-east-indian-and-other-rosewoods/
  7. CITES Antragsformular
    https://www.bfn.de/sites/default/files/2025-09/224%20Antrag%20neu_pac.pdf