Unter welchen Voraussetzungen kann man eine CITES Vermarktungsbescheinigung erhalten?
Für ein Instrument mit verbautem Rio-Palisander (Brazilian Rosewood) muss, sofern es sich nicht um eine Antiquität handelt, eine CITES Vermarktungsbescheinigung vorliegen, um es legal handeln zu dürfen. Zur Erlangung einer Vermarktungsbescheinigung sind grundsätzlich zwei Dinge erforderlich:
1 ) Es muss nachgewiesen werden, dass sich die Gitarre oder der Bass schon vor dem 20.07.1992 in der EU/EWG befunden hat. Dies kann durch eine Rechnung vom Kauf oder einer Reparatur oder häufig auch durch eine glaubhafte Zeugenbestätigung erfolgen.
2) Es ist nachzuweisen, dass das Instrument tatsächlich vor dem Stichtag gebaut wurde und Dalbergia nigra bzw. Rio-Palisander Bestandteile enthält. Dies erfolgt regelmäßig durch ein entsprechendes Gutachten.
Eine Ausnahme bilden Antiquitäten: Um eine Antiquität handelt es sich, wenn das Instrument vor dem 01.06.1947 hergestellt wurde. Zum Handel mit solchen Instrumenten ist eine CITES-Vermarktungsbescheinigung nicht erforderlich. Jedoch ist es ratsam, ein entsprechendes Altersgutachten für das Instrument anfertigen zu lassen und mitzuführen.
Wie unterstütze ich bei der Beantragung der CITES Bescheinigung?
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mich als Sachverständigen für die Altersbestimmung von Musikinstrumenten, insbesondere Gitarren, anerkannt, sodass ich das für die CITES Vermarktungsbescheinigung erforderliche Gutachten erstellen kann.
Häufig existieren keine originalen Belege (z. B. Verzollungspapiere, Kaufrechnungen oder Reparaturrechnungen) mehr, die belegen, dass das Instrument vor dem Stichtag in der EU war. In einem solchen Fall können auch andere Altersnachweise wie Fotos mit Datumstempel oder auch Zeugenbestätigungen von den Umweltbehörden akzeptiert werden. Zu dem Zweck stelle ich einen Vordruck für eine Zeugenbestätigung zur Verfügung.
Welche Schritte sind nötig um eine CITES-Bescheinigung zu erhalten?
- Du kontaktierst mich und wir besprechen die Situation.
- Du beschaffst einen Nachweis, dass sich die Gitarre/Bass vor dem Stichtag in der EU/EG befand. Das kann eine alte Rechnung oder eine Zeugenbestätigung sein.
- Du schickst mir Fotos vom Instrument, bei dem sämtliche erforderlichen Details zur Erstellung des Gutachtens deutlich zu sehen sind. Vorder- und Rückseite, alle Teile die aus Brazilian Rosewood gefertigt sind, Seriennummer.
- Anschließend erfolgt die Begutachtung per Video-Call oder indem du mir das Instrument schickst/vorbeibringst.
- Ich erstelle das Gutachten. Es bestätigt, dass das Instrument Dalbergia nigra verbaut hat und vor dem Stichtag hergestellt wurde.
- Ich beantrage für dich die CITES-Vermarktungsbescheinigung bei der zuständigen Umweltbehörde oder stelle dir alle Unterlagen zusammen, die du für eine Beantragung benötigst.
- Die zuständige Umweltbehörde stellt die Vermarktungsbescheinigung aus.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Woran erkenne ich, ob meine Gitarre Dalbergia nigra verbaut hat?
Häufig am Porenbild und/oder am Geruch beim Anschliff. Ist das nicht eindeutig, kann man eine Fluoreszenzanalyse machen. Siehe auch Artenschutz im Gitarrenbau.
Darf ich meine Gitarre ohne Bescheinigung verkaufen?
Nein. Der Handel ohne Vermarktungsbescheinigung ist eine Straftat (BNatSchG §71 Abs. 2). Macht man es trotzdem, können hohe Geldbußen die Folge sein und das Instrument kann beschlagnahmt werden.
Gilt die Bescheinigung auch nach einem Weiterverkauf?
Eine Vermarktungsbescheinigung ist im Normalfall zeitlich unbegrenzt innerhalb der gesamten EU gültig und wird bei jedem Verkauf mit dem Exemplar zusammen weitergegeben.
Was kostet eine Vermarktungsgenehmigung?
Die Gebühr legt jede Umweltbehörde eigenständig fest. Diese kann entsprechend dem Gewicht des Rio-Palisander oder auch entsprechend dem Wert des Instruments berechnet werden. In der Regel liegen die Kosten inkl Gutachten bei unter 200 EUR.
Welche Instrumente sind in der Regel betroffen?
Instrumente, die in den 1940-1970er, aber auch 1980er Jahren gebaut wurden und Palisander-Bestandteile haben. Ab 1966 nimmt der Anteil der Instrumente mit Rio-Palisander ab.
Brauche ich die Bescheinigung auch beim Kauf?
Ja. Auch der Kauf eines solchen Instruments ohne Vermarktungsbescheinigung ist grundsätzlich verboten, sofern keine Ausnahme greift. Die Behörde entscheidet im Einzelfall.
Was brauche ich für den Export oder eine Reise mit der Gitarre ins Ausland?
Für die Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land sind entsprechende Genehmigungen beim Umweltamt zu beantragen. Eine Vermarktungsbescheinigung allein genügt nicht. (siehe BfN -> Musikinstrumente)
Wie lange dauert es?
Wenn alle Belege, Zeugenbetätigungen und das Gutachten vorliegen, dauert es ca. 2-4 Wochen bis die Umweltbehörde die Vermarktungsbescheinigung ausgestellt hat.

Noch Fragen?
Am besten einfach anrufen! Dann klären wir das.



